Zuzahlung

Bitte beachten Sie, dass für jede ergotherapeutische Heilmittelverordnung gesetzlich versicherter Patient*innen eine Zuzahlung zu leisten ist.

Diese berechnet sich aus 10% der wahrgenommenen / verordneten Behandlungen + 10€ Rezeptgebühr.

Ausgenommen hiervon sind Kinder bis 18 Jahren, sowie Personen mit einer Zuzahlungsbefreiung.

Bitte vergessen Sie nicht ihre Zuzahlungsbefreiung in der Praxis vorzulegen!