Ausfallgebühren
Bitte beachten Sie, dass Termine, welche Sie nicht wahrnehmen können, 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen.
Unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Höhe der gesetzlichen Vergütungsregelung in Rechnung gestellt.
Termine einfach zu unterschreiben und Ihre Krankenkasse den Ausfall zahlen zu lassen ist nicht rechtens und somit verboten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!